Handschuhmacher Feinkost stellt Insolvenzantrag

Möhra
06.03.2017

Auf Antrag des thüringischen Convenience-Food-Herstellers ordnet Amtsgericht Meiningen vorläufiges Insolvenzverfahren an

Die Handschuhmacher Feinkost GmbH & Co. KG steht unter Insolvenzschutz. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am 24.02.2017 durch den Geschäftsführer des Lebensmittelproduzenten, Peter Handschuhmacher, gestellt worden, um das in Schieflage geratene Unternehmen unter dem besonderen Schutz der Insolvenzordnung zu stabilisieren und zukunftsfähig auszurichten.

Das Gericht hat nun das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet und die Erfurter Rechtsanwälte Volker Reinhardt und Dr. Martin Linsenbarth der Kanzlei Reinhardt & Kollegen als vorläufige Insolvenzverwalter bzw. Sachverständige bestellt. Reinhardt ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Handschuhmacher GmbH & Co. KG, Dr. Linsenbarth ist Sachverständiger der Handschuhmacher GmbH, als Komplementärin der Handschuhmacher GmbH & Co. KG.

Die Sanierungsexperten haben bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt und sind derzeit vor Ort im Unternehmen, um sich einen Überblick über die vorhandenen Sanierungsperspektiven zu verschaffen. Dazu Volker Reinhardt:

„Wir haben Forderungen realisiert und so Liquidität für die Weiterbelieferung geschaffen. die Auszahlung der Löhne und Gehälter ist im Antragsverfahren über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt. So können alle Kunden mit allen Produkte und Leistungen in Handschuhmacher-Qualität weiterbeliefert werden.“

Erklärtes Sanierungsziel von Reinhardt ist die Fortführung des Unternehmens mit allen Arbeitsplätzen. Dieses Ziel müsse nun mit den Anforderungen der Insolvenzordnung und möglichen Sanierungsansätzen in Einklang gebracht werden, so Reinhardt.

Es wurde bereits ein Investorenprozess gestartet, damit das Unternehmen mit einem neuen Investor wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden kann, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit.

Über das Unternehmen
Seit fast 25 Jahren produziert die Handschuhmacher Feinkost GmbH & Co. KG Fertiggerichte (Convenience-Food) mit Schwerpunkt Fleisch und regionalen Spezialitäten. Das Unternehmen ist bekannt geworden durch seine Rouladen, insbesondere durch seine Krautwickel. Mit 100 Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern erwirtschaftet das Unternehmen am Produktions- und Firmensitz in Möhra so regelmäßig Jahresumsätze von 7-8 Millionen Euro. Die Handschuhmacher Feinkost unterhält Kundenbeziehungen zu Gastronomiebetrieben und Großhändlern (darunter auch METRO, EDEKA, und REWE) in ganz Deutschland, die sie teilweise durch einen eigenen Fuhrpark beliefert.

Über die vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Volker Reinhardt ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei REINHARDT & KOLLEGEN. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat ein Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Reinhardt gehört den führenden wirtschaftsrechtlichen Fachvereinigungen an.

Dr. Martin Linsenbarth ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei REINHARDT & KOLLEGEN und Lehrbeauftragter für Insolvenzrecht an der Ernst-Abbe-Hochschule (Jena). Seine Expertise zur Unternehmenssanierung bringt er zudem in die Arbeitsgruppe „Junge Insolvenzrechtler“ des Deutschen Anwaltvereins ein.

Berichtet haben auch:
Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung, BILD Thüringen, Döbelner Allgemeine Zeitung, Dresdner Neueste Nachrichten, Freies Wort, Freies Wort Bad Salzungen, Indat Report, Hersfelder Zeitung, Leipziger Volkszeitung, Oschatzer Allgemeine, Osterlänger Volkszeitung, Otz.de, Südthüringer Zeitung, Thüringer Allgemeine, Thüringer-Allgemeine.de, Thüringische Landeszeitung, Tlz.de, Welt.de, Wochenspiegel Thüringen