Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verstärken den in den Focus gerückten Bereich „Bankenrecht“
Die Bundesregierung hat eine weitere Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.
Die beschlossenen Änderungen sehen vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zu verlängern.
Fragen und Antworten zu Corona aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht (Update 02.10.2020)