Insolvenzberatung und -verwaltung

Rettung im Notfall

Die Insolvenzberatung und -verwaltung ist seit mehr als 25 Jahren unser ureigenstes Metier. Unser Tätigkeitsgebiet umfasst hierbei die Betreuung von Insolvenzverfahren jeder Größenordnung mit unterschiedlichem Branchenbezug. Dabei liegt unser Fokus auf dem Erhalt struktureller Unternehmenswerte und nicht zuletzt der damit verbundenen Arbeitsplätze. Wo immer dies möglich und sinnvoll ist, führen wir im Insolvenzverfahren Betriebe fort und schaffen damit die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen. 

Eine besondere Expertise haben wir dabei bei der rechtssicheren Erstellung und praxisorientierten Umsetzung von Insolvenzplänen entwickelt. 

Die Rechtsanwälte von REINHARDT & KOLLEGEN werden daher regelmäßig als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, (vorläufiger) Sachwalter und Treuhänder beauftragt. Im Rahmen von Schutzschirm- und sonstigen Eigenverwaltungsverfahren (ESUG-Verfahren), aber auch im Bereich der klassischen Insolvenzverwaltung betreuen wir regionale, überregionale und grenzüberschreitende Verfahren. Darüber hinaus begleiten wir mit unserer insolvenzrechtlichen Expertise Unternehmen in ESUG-Verfahren als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Chief Restructuring Officer (CRO).

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung von fachübergreifenden  Aufgabenstellungen mit regionalem und internationalem Hintergrund. Über 1500 nationale und internationale Kooperationspartner (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Finanzdienstleister) unterstützen uns dabei weltweit.

Unsere Leistungen im Bereich Insolvenzverwaltung:

  • Tätigkeit als (auch vorläufiger) Insolvenzverwalter
  • Tätigkeit als (auch vorläufiger) Sachwalter
  • Tätigkeit als Treuhänder
  • Erstellung und Beurteilung von Insolvenzplänen
  • Beratung und Vertretung von Schuldnern im Insolvenzverfahren
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren
  • Verfahren mit internationalem Bezug
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